Vorbemerkung:
Die vom Mietinteressenten erteilte Selbstauskunft dient als Beurteilungsgrundlage für die Abgabe passender Angebote, als Unterlage für die etwaige Erstellung eines Mietvertrages sowie zur Absicherung von evtl. Haftungsansprüchen des Vermieters.
Hinweis:
Zur Selbstauskunft sind bitte auch die Kopie des Personalausweises sowie mind. ein aktueller Einkommensnachweis und die Vormieterbescheinigung vorzulegen, da nur vollständige Anfragen bearbeitet werden können. Diese Online-Mieterselbstauskunft ist verbindlich auch ohne Unterschrift!